
Der Begriff Femizid ist der augenscheinliche Beweis dafür, dass Frauenmorde systemische und strukturelle Verbrechen sind. Wozu sonst benötigt eine Tatsache eine konkrete Benennung?
Die Tötung einer Frau* aufgrund ihres Geschlechts kann womöglich auf die stereotype Rollenverteilung, oder auf die patriarchalen Ordnungen zurückgeführt werden. Wohl eher spielen beide Gründe eine große Rolle und mehrere andere Faktoren, die alle auf der Diskriminierung gegenüber der Frau* basieren.
Wie nehmen wir im 21. Jahrhundert im Jahre 2022 diese Morde wahr? Das Zeitalter der Medienvielfalt macht es gar nicht erst möglich uninformiert zu sein, solange man die Privilegien, die der größte Teil der Welt anbietet, ausschöpft. Tatsache ist, dass die Medien, die uns zur Verfügung stehen das Bild auf Realitäten prägt. Je nach erzählter Perspektive nimmt man Fakten völlig anders wahr. Die Medien tragen eine enorme Verantwortung, was die Meinungsbildung der Gesellschaft betrifft. Das ist ein ausschlaggebender Punkt bezüglich des Themas Frauenmord.
Femizide werden in den Medien nicht als das bezeichnet was sie sind. Es schwingt lediglich eine emotionale Dimension mit und keine Kritik. Wenn es um die Prävention von dem hier genannten systemischen Verbrechen geht, dann ist Achtung geboten. Oft geht man da unbewusst in die falsche Richtung. Beispielsweise erschien im Jänner 2022 der Bericht zu einem Informationsblatt des Bundeskriminalressorts in dem einige Tipps aufgelistet sind, wie sich Frau* zu verhalten hat, um so ihren Beitrag zur Prävention gegen Gewalt an Frauen* zu leisten. Es sei stets Vorsicht und Achtsamkeit geboten und von Kopfhörern im Ohr wird deshalb darin abgeraten.
Die Präventionsarbeit darf nicht an den Verhaltensweisen der Opfer ansetzen und diese zur Verantwortung ziehen! Verbrechen können nicht dadurch aufgehalten werden, indem man das Verhalten der Opfer analysiert und als Problem darstellt! Es besteht keine Verpflichtung seitens der Opfer etwas zu leisten, um Verbrechen zu verhindern!
Diese Herangehensweise spricht sich offensichtlich gegen die Freiheit von Frauen*. Während an Vorschriften für Frauen* gearbeitet wird und implizit ihnen Schuld zugewiesen wird, entzieht man ihnen die Freiheit, die die (zukünftigen) Täter* genießen dürfen. Wenn man aus der Perspektive der Menschenrechte diesen zutiefst verwurzelten Gedanken betrachtet, dann kann man im Extremfall behaupten, dass diejenigen, die bei der Frau* ansetzen, diese nicht als „würdige“ Menschen betrachten. Denn erneut: Solch ein Vorgehen impliziert eine Schuldzuweisung gegenüber dem Opfer und fadenscheinige Rechtfertigungsgründe des Täters.
Quellen: DiePresse , DerStandard , Emma , HaymonVerlag , Medienportal Uni Wien